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SPEZIALISIERTE RECHTSBERATUNG AUS HAMBURG

  • Sie haben einen neuen Dienstleister aus der Medien-, Werbe- oder IT-Branche und benötigen für die Zusammenarbeit einen rechtssicheren Vertrag bzw. möchten den vorgelegten Vertrag prüfen lassen?

  • Sie haben im Internet eine Verletzung Ihrer Marken- bzw. Urheberrechte festgestellt und möchten den Verletzer abmahnen lassen oder haben selbst eine Abmahnung erhalten?
  • Ihr Onlineshop ist nicht rechtssicher und bedarf einer Absicherung?

  • Sie möchten Ihre Geschäfts- oder Produktbezeichnung schützen lassen und eine nationale oder internationale Marke anmelden?

  • Ihre Firma verarbeitet personenbezogene Daten und Sie wünschen eine Beratung zum Thema Datenschutz?

  • Sie bewerben sich mit Ihrer Software um eine öffentliche Ausschreibung unter Einbeziehung der EVB-IT und benötigen rechtliche Unterstützung?

  • Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nicht mehr auf dem neuesten Stand und bedürfen der Überarbeitung?

  • Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine IT-Compliance einführen?

  • Sie haben eine Vielzahl an Außenständen bei Kunden und möchten unsere Inkasso-Abteilung in Anspruch nehmen?

  • Sie möchten als Internetprovider (z.B. Webhoster, ASP-Provider) die Haftung für fremde Inhalte Ihrer User vermeiden?

  • Sie benötigen Unterstützung bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Medien (Fernsehen, Rundfunk, Internet)?

  • Sie benötigen eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ITIL (IT-Sicherheit)?

  • Sie wollen sich um rechtliche Fragen in Ihrer Firma nicht mehr selbst kümmern?

              Dann sind Sie bei uns richtig ... sprechen Sie uns an!


UNSERE 3 MERKMALE

  1. Wir sind hochspezialisiert auf IT-Rechtsberatung, können damit selbst komplizierte, technische Sachverhalte leicht rechtlich einordnen und kennen die aktuellen Probleme der IT- und Medienbranche.

  2. Wir reagieren unverzüglich auf Anfragen und setzen die Lösungen meist innerhalb weniger Tage um.

  3. Wir haben den Anspruch, auf dem Niveau internationaler Großkanzleien zu arbeiten, genießen jedoch eine übersichtliche Kostenstruktur und können daher auf individuelle Bedürfnisse des Mandanten flexibel reagieren.


NEWSFLASH

Internet

Abmahnung in Filesharing Fällen muß Rechtsverstöße konkret darlegen

Das OLG Düsseldorf hatte im Rahmen eines Antrages auf Prozesskostenhilfe (PKH) über die Erfolgsaussichten des Antragsstellers bezüglich einer Abmahnung wegen Filesharing zu befinden. Mit dem Beschluss vom 14.11.2011 (I-20 W 132/11) nahm es dann auch zu den Anforderungen an eine Abmahnung Stellung. (mehr)

Internet

Geschützte Werke dürfen nicht endlos in Online-Archive eingestellt werden

Mit einem Grundsatzurteil vom 5.10.2010 (I ZR 127/09) hatte der BGH entschieden, dass Online-Archiven grundsätzlich nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Werken zusteht. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 17.11.2011 (1 BvR 1145/11) bestätigt. (mehr)

Internet

Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung beträgt 15.000 €

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit dem Urteil vom 4.8.2011 (6 W 70/11), dass der Streitwert bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung 15.000 € beträgt. (mehr)

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