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SPEZIALISIERTE RECHTSBERATUNG AUS HAMBURG
- Sie planen ein umfangreiches IT-Projekt und möchten Rechtssicherheit oder wünschen die Rückabwicklung eines bereits eingeführten Softwareprojektes durch eine Fachanwalt für IT-Recht?
- Sie haben im Internet eine Verletzung Ihrer Marken- bzw. Urheberrechte festgestellt, möchten den Verletzer abmahnen lassen oder haben selbst eine Abmahnung erhalten und wünschen Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?
Ihr Onlineshop ist nicht rechtssicher und bedarf einer Absicherung?
Sie möchten Ihre Geschäfts- oder Produktbezeichnung schützen lassen und eine nationale oder internationale Marke anmelden?
Ihre Firma verarbeitet personenbezogene Daten und Sie wünschen eine Beratung zum Thema Datenschutz?
Sie bewerben sich mit Ihrer Software um eine öffentliche Ausschreibung unter Einbeziehung der EVB-IT und benötigen rechtliche Unterstützung?
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nicht mehr auf dem neuesten Stand und bedürfen der Überarbeitung?
Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine IT-Compliance einführen?
Sie haben eine Vielzahl an Außenständen bei Kunden und möchten unsere Inkasso-Abteilung in Anspruch nehmen?
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Sie benötigen Unterstützung bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Medien (Fernsehen, Rundfunk, Internet)?
Sie benötigen eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ITIL (IT-Sicherheit)?
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UNSERE 3 MERKMALE
Wir sind hochspezialisiert auf IT-Rechtsberatung, können damit selbst komplizierte, technische Sachverhalte leicht rechtlich einordnen und kennen die aktuellen Probleme der IT- und Medienbranche.
Wir reagieren unverzüglich auf Anfragen und setzen die Lösungen meist innerhalb weniger Tage um.
Wir haben den Anspruch, auf dem Niveau internationaler Großkanzleien zu arbeiten, genießen jedoch eine übersichtliche Kostenstruktur und können daher auf individuelle Bedürfnisse des Mandanten flexibel reagieren.
NEWSFLASH
Internet

Das Oberlandesgericht Köln hatte mit dem Urteil vom 23.3.2012 (6 U 67/11) wieder einmal eine Entscheidung in Sachen "illegales Filesharing" zu treffen. Dabei ging es auch um die Höhe des entstandenen Schadens.
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Internet

Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 9.11.2011 (I ZR 123/10) wieder einmal eine Entscheidung in Sachen "Widerrufsbelehrung" zu treffen.
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Internet

Das Landgericht Detmold hatte mit dem Urteil vom 22.2.2012 (10 S 163/11) über die Rechtsfolge zu befinden, die bei dem frühzeitigen Abbruch einer Online-Auktion eintritt.
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Internet

Das Landgericht Hamburg hatte mit dem Beschluss vom 10.2.2012 (312 O 83/12) in einem Eilverfahren über die Zulässigkeit einer Werbung für einen Mobilfunktarif zu befinden. Im Wege der einstweiligen Verfügung ordneten die Richter eine Unterlassungspflicht an.
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Internet

Das Oberlandesgericht Köln hatte mit dem Urteil vom 30.9.2011 (6 U 67/11) wieder einmal in Sachen 'illegale Musik-Downloads' zu entscheiden. Dabei nahm es zur Höhe des Schadens sowie zur Verantwortlichkeit der Eltern für ihre Kinder Stellung.
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Internet

Das Oberlandesgericht München hatte mit dem Urteil vom 2.2.2012 (29 U 4176/11) im Rahmen des Wettbewerbsrechtes über einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung zu entscheiden (PAnGV)
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Internet

Das Landgericht Detmold hatte sich in dem Urteil vom 7.3.2012 (10 S 152/11) mit der Frage zu beschäftigen, wann ein Vertrag beim Online-Kauf wirksam zustande gekommen ist.
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Internet

Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 1.3.2012 (III ZR 83/11) über die Frage zu entscheiden, inwiefern sich ein Unternehmer auf den Ablauf der Widerrufsfrist berufen kann.
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Internet

Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 28.3.2012 (VIII ZR 244/10) wieder einmal in Sachen eBay zu entscheiden. Dieses Mal ging es dabei um die Frage, inwiefern der Startpreis einer Auktion etwas über den Wert des angebotenen Gegenstandes aussagt.
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Internet

Das Oberlandesgericht Köln hatte mit der Entscheidung vom 9.3.2012 (6 U 62/11) in einem Urheberrechtsfall zu entscheiden. Dabei ging es abermals um die unberechtigte Verwendung eine Grafik.
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