ABMAHNUNG

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Abmahnung

Da auch das Internetrecht zum IT-Recht gehört, fällt ein großer Teil unserer Mandate auf den Bereich Abmahnung. Wenn Sie daher eine Abmahnung erhalten haben, können wir Ihnen kurzfristig sagen, ob diese berechtigt oder unberechtigt war. Sodann erhalten Sie Vorschläge zur Vorgehensweise, verbunden mit einer Einschätzung zu den Erfolgsaussichten. Wenn Ihre eigenen Rechte betroffen sind, so beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer Geltendmachung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen.



Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen die Klärung folgender Fragen:

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Ihre eigenen Schutzrechte werden verletzt?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre eigenen Rechte (Marken, urheberrechtliche Werke wie Layouts, Grafiken, Texte etc.) verletzt werden, dann sollte alsbald geprüft werden, ob die Verhaltensweise der Gegenseite verboten werden kann. Wir sehen uns den Sachverhalt an und informieren Sie über mögliche Vorgehensweisen. Im Erfolgsfall sind unsere Anwaltshonorare entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen dann von der Gegenseite zu tragen.

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Aktuelle Abmahnungsinhalte

Wettbewerbsrecht

1 Anbieterkennzeichnung

2. Widerrufsrecht

3. Nebengesetze

4. Preisangabeverordnung

5. Fehlerhafte Angebote

Markenrecht

Urheberrecht

Obige Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung im Einzelfall.

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