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Aufsatz von RA Laupichler bei eCommerce-City (Hamburg@Work)
RA Laupichler hat bei der Initiative eCommerce-City vom Verband Hamburg@Work einen Beitrag zum Thema Bildverwendung in Onlineshops veröffentlicht.
Der Beitrag nimmt Bezug auf das BGH-Urteil vom 12.01.2011 (Az. VIII ZR 346/09). Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass bei eCommerce-Angeboten das eingestellte Produktbild maßgebliches Kriterium für die Entscheidung des potentiellen Käufers ist und daher die Darstellung eines ähnlichen Produktes vertragswidrig sein kann. Der Beitrag ist unter nachfolgendem Link für Sie erreichbar.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Es wird dem Onlinehandel gelingen müssen, die Balance zu halten zwischen wahrheitsgemäßer Produktbeschreibung und werblicher Produktdarstellung. Das, was auf dem Bild zu erkennen ist (und die Eigenschaft einer Ware aus-macht), soll der Käufer erhalten dürfen (auch wenn in der Artikelbeschreibung hierzu keine Angaben gemacht werden). Es ist dringend zu raten, nur das auf dem Foto zu zeigen, was der Verkäufer tatsächlich verkaufen will – im Gegenzug aber auch keine (un-) wertbildenden Eigenschaften weg zu lassen.