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28.Februar 2011

Software

EuGH-Vorlage zu 'gebrauchten' Softwarelizenzen

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich dem EuGH Fragen zum Vertrieb "gebrauchter" Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob das Angebot, die Software per Download zu erwerben, gegen die urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte des ursprünglichen Verkäufers verstösst.

Grundsätzlich gilt, dass die Vervielfältigung eines Computerprogrammes nicht der Zustimmung des Urhebers bedarf, solange die Kopie im Rahmen der bestimmungsgemäßen Benutzung durch den rechtmäßigen Erwerber erfolgt. Fraglich sei nun aus Sicht des Bundesgerichtshofes, ob und inwiefern in richtlinienkonformer Auslegung (hier: Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG) der Händler, der die gebrauchten Lizenzen anbietet, als rechtmäßiger Erwerber gilt. Außerdem stelle sich auch die Frage, ob nicht bereits durch das erstmalige in Verkehrbringen der Software die Verbreitungsrechte des Urhebers erschöpft seien.

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es gibt bereits eine Vielzahl von Entscheidungen zum Thema 'Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen'. Aufgrund der nun ergangenen Vorlage ist zu erwarten, dass der EuGH mehr Rechtssicherheit in dieser Frage schafft.

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