17.März 2011
Internet
Gesetzentwurf zur TKG-Novelle beschlossen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie berichtet in einer Pressemitteilung vom 2. März 2011 über den Beschluss des Bundeskabinetts über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Diese setzte umfangreiche Änderungen in den europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in innerstaatliches Recht um. Unter anderem werden dabei folgende Bereiche angesprochen:
Warteschleifen: "Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden. In allen anderen Fällen, unter anderem bei allen Sonderrufnummern, dürfen Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn entweder der Anruf einem Festpreis unterliegt oder, bei zeitabhängiger Abrechnung, der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt."
Datenschutz: "Im Bereich der Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen zum besseren Schutz sensibler Daten eingeführt. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung so genannter Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes durch eine Textmitteilung zu informieren, sofern der Standort nur auf dem Endgerät angezeigt wird, dessen Standortdaten ermittelt wurden."Netzausbau: "Vorgesehen ist auch, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird. 2015, spätestens aber 2018, soll eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von 50 MBit/s erreicht werden."
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 15. April dem Entwurf annehmen. Ziel ist es, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Änderungen im Telekommunikationsgesetz können für den IT-Unternehmer von hoher Bedeutung sein. Wir werden über die Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren weiter berichten.