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26.März 2011

Internet

Haus-Aufnahmen für Google-Streetview sind zulässig

Die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte berichtet in einer Pressemitteilung vom 15.3.2011 über die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin, wonach die Aufnahmen für Google StreetView von Häusern zulässig sind.

Mit der Entscheidung vom 13.9.2010 (37 O 363/10) stellte das Gericht fest, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden würden. Voraussetzung sei allerdings, dass für die Bilder keine Umfriedungen umgehen werden mussten. Da Google zudem die Möglichkeit einräume, Gebäudeaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung gleichfalls unkenntlich zu machen und Gesichter von Personen automatisch anonymisiert werden, bestehe kein Anspruch im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes die Unterlassung zu verlangen.

Quelle: Pressemitteilung des KG Berlin

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Vorbeugender Rechtsschutz kann regelmäßig nur gewährt werden, wenn die Gefahr einer Rechtsgutverletzung ernsthaft droht oder bereits zum Teil in Gang gesetzt worden ist. Die Durchsetzung etwaiger Ansprüche ist in diesen Fällen besonders schwierig, weshalb es sich empfiehlt, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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