31.Mai 2010
Nachtrag zur aktuellen Widerrufsbelehrung: "Droht mir die Zahlung der Vertragsstrafe?"
Haben Sie in der Vergangenheit gegenüber einem Mitbewerber wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben? Ist gegen Sie eine einstweilige Verfügung oder ein rechtskräftiges Urteil im Zusammanhang mit der am 11.06.2010 ausgelaufenen Widerrufsbelehrung ergangen? Dann sollten Sie das aktuelle amtliche Muster auf keinen Fall ungeprüft übernehmen. Eine Unterlassungsverpflichtung bleibt auch nach Inkrafttreten der aktuellen Rechtslage wirksam. Sie sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit das aktuelle amtliche Muster zu Ihrer konkreten und individuellen Lage passt und / oder anpasst werden muss bzw. ob Sie eine bestehende Unterlassungserklärung kündigen müssen...Wichtig für den IT-Unternehmer:
Insgesamt empfiehlt es sich wegen der Fülle von Neuerungen und ggf. bestehenden Unklarheiten einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Gern stehen wir hier für Fragen telefonisch zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an RA Laupichler.