Schriftgrösse

Newsletter

zur Newsletter-Anmeldung

Seiten zum IT-Recht.

Diese Seite als

Favoriten / RSS-Feed

Aktuelle News

Weitere Optionen

Druckversion dieses Artikels

05.August 2011

Internet

Neue Widerrufsbelehrung ab dem 4.8.2011

Das vom Bundestag am 26.5.2011 verabschiedete Änderungsgesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge wurde vergangenen Dienstag, am 3.8.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit ab Mittwoch, dem 4.8.2011 anzuwenden.

Änderungen wurden sowohl am Gesetz als auch an der Musterwiderrufsbelehrung vorgenommen. Insbesondere wurde ein neuer Paragraph 312e BGB eingefügt, der den Wertersatz bei Fernabsatzverträgen regelt. Dort heißt es u.a.:

"Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur dann zu leisten,

  1. soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
  2. wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat."

Der gesamte Gesetzestext inklusive neuer Musterwiderrufs- und Rückgabebelehung ist auf der Webseite des Bundesgesetzblattes einzusehen (Link nachstehend).

Links:
Bundesgesetzblatt Online (Ausgabe Nr. 41 2011, BGBl. Teil 1, S. 1600)

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die "alten" Widerrufsbelehrungen sind anzupassen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt, sodass also spätestens bis zum 4.11.2011 die Änderungen erfolgt sein müssen. Andernfalls ist die Belehrung dann nicht mehr rechtmäßig, damit ungültig und es drohen Abmahnungen.

Weitere Informationen zum Thema