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02.Mai 2011

Software

Schadensersatzanspruch bei Verstoß gegen LGPL Lizenz

Das Landgericht Bochum entschied mit dem Urteil vom 20.1.2011 (8 O 293/09), dass der Verstoß gegen die Grundsätze einer GNU Lesser General Public License (LGPL) im Zusammenhang mit der Nutzung von Software eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Im vorliegenden Fall lag der Verstoß gegen die Lizenz darin, dass ein Anbieter kommerzieller Software ein unter der LGPL-Lizenz zur Verfügung gestelltes Programm in die eigene Software eingebunden und es mit dieser vertrieben hat. Dabei hatte der Beklagte es entgegen der Vorgaben der LGPL-Lizenz unterlassen, den Lizenztext der LGPL oder den Quellcode der Open Source Software (OSS) zur Verfügung zu stellen.

Die Richter legten fest, dass dem Geschädigten in einem solchen Fall Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen. Ungeklärt blieb allerdings, wie die Höhe des Schadensersatzanspruches zu berechnen ist.

Links:
Quelle: Volltext bei OpenJur.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Softwarehersteller müssen bei der Verwendung von Open-Source-Software stets genau darauf achten, ob die in der Regel der freien Software beiliegenden Lizenz die Verwendung des Programmes zu kommerziellen Zwecken gestattet. Andernfalls droht - insbesondere aufgrund der zuvor erläuterten Entscheidung des LG Bochum - eine Schadensersatzforderung.

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