09.Januar 2012
Internet
Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung beträgt 15.000 €
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit dem Urteil vom 4.8.2011 (6 W 70/11), dass der Streitwert bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung 15.000 € beträgt.
Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage eines Verbraucherschutzverbandes. Im vorliegenden Rechtsstreit wurde dabei um die Verfahrenskosten gestritten.
Nach Auffassung des Verbandes sei ein Streitwert von 15.000 € angemessen. Die Richter folgten dem, da der Verbraucherschutz ein hohes und wertvolles Gut sei.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Kosten eines Rechtsstreites sind maßgeblich von dem Streitwert abhängig. Damit in Verbraucherschutzangelegenheiten die Gesetzeswirkung nicht durch geringe Konsequenzen untergraben wird, hat das OLG Frankfurt nun einen relativ hohen Streitwert für Auseinandersetzungen über fehlende Widerrufsbelehrungen angesetzt.