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Widerrufsbelehrung bei eBay: Neues Urteil sorgt für Unruhe
Das Landgericht Dortmund hatte kürzlich über einen neuen Streit im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung bei eBay zu entscheiden. Mit dem Beschluss vom 7.4.2011 (20 O 19/11) erklärt das Gericht, dass die Zulässigkeit der 14-tägigen Widerrufsfrist zweifelhaft sei, wenn nicht unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Belehrung zugesandt werde.
Im vorliegenden Fall wurde die Widerrufsbelehrung 49 Stunden nach Vertragsschluss zugesendet. Dabei gilt es zu beachten, dass der Vertragsschluss bei eBay und ähnlichen Auktionen nach der Auffassung des BGH nicht erst das Ende der Versteigerung erfolgt, sondern vielmehr im Zeitpunkt der Abgabe des (letzten) höchsten Gebotes.
Für die Richter des Landgerichtes Dortmund erfülle die Zeitspanne von 49 Stunden nicht mehr die Voraussetzung eines unverzüglichen Zusendens. Die Widerrufsfrist hätte daher nicht 14 Tage, sondern einen Monat betragen müssen. Somit entspreche die Belehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Folglich liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, sodass die streitgegenständliche Abmahnung gerechtfertigt ist.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Wir empfehlen, für die normalen eBay-Auktionen (nicht Sofort-Kaufen) in die Widerrufsbelehrung eine Frist von einem Monat aufzunehmen. Bereits zwischen dem Ende der Auktion und dem letzten (höchsten) Gebot kann eine Zeitspanne liegen, die eine unverzügliche Zusendung der Belehrung für den Unternehmer ausschließt. Anders ist dies in Sofort-Kaufen-Fällen. Hier besteht durchaus die Möglichkeit, dem Käufer automatisiert direkt nach Vertragsschluss die Belehrung zukommen zulassen. In dem Fall ist die 14-tägige Frist ausreichend.