Internet
Beschluss über Button-Lösung im Online-Handel
Das Bundeskabinett hat kürzlich mit Beschluss vom 24.8.2011 in einem Regierungsentwurf u.a. zur Änderung des BGB die sogenannte "Button-Lösung" für den Online-Handel beschlossen. Damit soll der Schutz der Verbraucher im Internet verbessert werden.
Hintergrund der Gesetzesänderungen sind Vertragsfallen oder die zum Teil versteckten Zusatzkosten bei Bestellungen im Internet. Nach Angaben der Verbraucherschützer häuften sich in letzter Zeit Fälle, in denen Kunden online unwillentlich Verträge abschlossen, die zum Teil versteckt hinter anderen, gratis zur Verfügung stehenden Produkten lauerten.
Nach den Änderungen der entsprechenden Vorschriften im BGB sollen Verträge künftig nur zustande kommen, wenn der Verbraucher durch Betätigung eines deutlich gekennzeichneten Buttons bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Unternehmen müssen außerdem Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten vor dem Abschluss des Bestellvorganges klar und verständlich angezeigen. Die Regelungen werden dabei nicht nur für den Vertragsabschluß per Computer gelten, sondern auch Tablet-PCs, Handys und ähnliche Geräte.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Der Regierungsentwurf zur Änderung der Vorschriften im BGB wurde dem Bundesrat und dem Bundestag zu Beratungen zugeleitet. Da mit einer Verabschiedung der Novelle im Herbst diesen Jahres gerechnet werden kann, empfehlen wir insbesondere den Unternehmern im Bereich e-Commerce die Button-Lösung technisch vorzubereiten. Wer außerdem frühzeitig die Vorgaben umsetzt, kann dem Kunden deutlich machen, dass er ein seriöser Anbieter ist und somit einen Wettbewerbsvorteil gewinnen.