17.Oktober 2011
Internet
Neues Urteil zur Höhe der Abmahnkosten bei Filesharing
Das Landgericht Frankfurt a. M. hatte mit dem Urteil vom 13.1.2011 (2-03 O 340/10) u.a. über den Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing (hier: Gnutella) zu befinden.
Danach sei nach nach ständiger Rechtsprechung der Frankfurter Gerichte ein Streitwert von 10.000 Euro je verwendetes Werk angemessen. Dieser Wert sei allerdings nicht mathematisch auf ähnliche Fälle ohne Weiteres zu übertragen. Eine Einzelfallbetrachtung sei stets geboten.
Im streitgegenständlichen Sachverhalt hat das Gericht daher einen von den abmahnenden Anwälten ins Feld geführten Streitwert von € 300.000 für 140 Musiktitel nicht beanstandet. Dabei wurde nur in Bezug auf diese Titel letzten Endes eine Rechtsverletzung geltend gemacht. Der Rechtsverletzer hatte ursprünglich rund 5.000 Titel zum Upload bereitgestellt.
Der Schadensersatz wurde mithin nach der Lizenzanalogie mit einem Wert von € 150 pro Titel festgesetzt.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Entscheidung macht neben den Ausführungen zum Streitwert deutlich: Wer an einer Tauschbörse teilnimmt handelt aus juristischer Sicht stets fahrlässig. Der Verwender ist verpflichtet, sich hinreichend über die technische Funktionsweise der Software informieren.