05.September 2011
Software
Zeitlich begrenztes Uprgade berechtigt zur Rückabwicklung des Softwarevertrages
Das Amtsgericht Essen hatte mit dem Urteil v. 15.07.2011 (29 C 502/10) in einer Streitigkeit bezüglich eines Softwarevertrages zu entscheiden.
Zur Frage stand, ob ein Rücktrittsrecht seitens des Käufers bestehe, wenn die Software nur zeitlich begrenzt upgradefähig ist. Da im vorliegenden Fall auf diesen Umstand nicht bereits beim Kauf hingewiesen wurde, der Erwerber vielmehr erst später davon Kenntnis erlangte, bejahten die Richter das Rücktrittsrecht.
Zur Begründung führten die Richter an, dass das zeitliche begrenzte Upgrade nicht wirksam vereinbart worden ist und das der Verkäufer verpflichtet gewesen wäre, hierauf hinzuweisen.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Upgradefähigkeit einer Software ist eine wesentliche Eigenschaft des Produktes. Daher empfehlen wir, in entsprechenden Verträgen stets eine eindeutige Regelung hierüber zu treffen.