22.August 2011
Internet
Zum Streitwert bei E-Mail Spam
Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte sich im Frühjahr mit dem Streitwert im Falle von ungewünschter E-Mail Werbung zu befassen.
So entschied zunächst das AG Göppingen mit dem Urteil vom 4.3.2011 (3 C 322/11), dass der Streitwert mit € 6.000 anzusetzen sei. Das Gericht bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.5.2009.
Einen guten Monat später befand das Gericht einen Betrag von € 2.000 im Eilverfahren und einen Betrag von € 3.000 im normalen Klageverfahren für zutreffend.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Streitwerte stellen den Ausgangspunkt für die Berechnung der Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltsgebühren dar. Im Falle von E-Mail liegt dieser nach den dargestellten Entscheidungen zwischen € 2.000 und € 6.000.