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18.Januar 2012

Internet

Kein Anspruch auf Zahlung bei Abo-Falle

Das Amtsgericht Gladbeck hatte mit dem Urteil vom 18.10.2011 (12 C 267/11) über den Zahlungsanspruch eines Betreibers zu entscheiden, der aus einer so genannten Abo-Falle herrührte.

Im vorliegenden Fall sah es das Gericht dabei als erwiesen an, dass der Verbraucher getäuscht wurde. Damit müsse er sich nicht an dem Vertrag festhalten halten lassen.

Die Internetseite mit dem Anmeldebogen, der letzten Endes aus Sicht des Betreibers zum Zustandekommen des Vertrages führte, war derart gestaltet, dass nur ein klein geschriebener Hinweis vorhanden war, der über das kostenpflichtiges Abo-Angebot (Laufzeit 2 Jahre, jährlichen Kosten 96 €) informierte. Die Richter führten aus:

"Im Übrigen finden sich nur Hinweise darauf, was man alles sparen kann und kein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Insbesondere könnte aus Sicht des Gerichts zum
Schutz des Verbrauchers erwartet werden, dass bei der Anmeldetaste (...) ein expliziter Hinweis erfolgt, dass hier ein kostenpflichtiges Angebot besteht. Durch die Ausstattung des Buttons mit dem Hinweis "jetzt kostenpflichtig anmelden" oder ähnliches könnte dies ohne weiteres erreicht werden. Die vorliegende Gestaltung kann aus Sicht des Gerichts nur den Zweck haben, den Verbraucher zu täuschen und in der irrigen Annahme, es handele sich um eine kostenfreie Anmeldung, dazu zu bewegen, den Klick durchzuführen."

Damit wurde die Klage des Webseiten-Betreibers auf Zahlung des Abo-Preises abgewiesen.

Links:
Volltext bei JurPC

Wichtig für den IT-Unternehmer:

§ 123 BGB schreibt vor: "Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten." Dies gilt natürlich online wie offline. Händler sollten dies im Bereich des e-Commerce bei der Gestaltung ihrer Webseiten beachten. Zum einen werden so rechtliche Auseinandersetzungen vermieden, zum anderen fühlen sich die Verbraucher auch besser aufgehoben. Der Vertrauensbonus kann im Internet-Handel einen großen Wettbewerbsvorteil darstellen.

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