07.November 2011
Internet
Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche
Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 19.10.2011 (I ZR 140/10), dass Google nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn geschützte Werke als Vorschaubildern im Rahmen der Suchergebnisse wiedergegeben werden.
Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Klage eines Fotografen, der sich in seinen Rechten verletzt sah, da seine Bilder bei Google als sogenannte Thumbnails angezeigt wurden. Die Klage wurde abgewiesen. Zwar könne sich der Fotograf gegen denjenigen wenden, der seine Bilder unberechtigterweise im Internet z.B. für eine eigene Webseite verwende. Gegen den Suchmaschinenbetreiber können allerdings nicht vorgegangen werden.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Bei der Gestaltung von Internetseiten und Web-Auftritten ist stets darauf zu achten, dass keine fremden Bilder oder Grafiken verwendet werden. Der Unternehmer sollte dies ggf. auch durch entsprechende Anweisungen an seine Mitarbeiter sicherstellen, sofern diese die Online-Inhalte verwalten. Andernfalls drohen Abmahnungen und Klagen.