19.Dezember 2011
Internet
Auskunftsanspruch gegenüber eBay bei Markenverletzung
Das Landgericht Berlin hatte sich mit dem Urteil vom 6.10.2011 (16 O 417/10) mit einem Auskunftsbegehren gegen den Betreiber des Online-Auktionshauses eBay auseinanderzusetzen. Grund hierfür waren die Verletzungen von Markenrechten.
Auf dem britischen Ableger des Online-Auktionshauses hatte ein Unternehmer Nachahmungen von berühmten Parfums zum Verkauf angeboten und dabei die geschützten Marken verwendet. Der aufgrund eines Lizenz-Vertrages berechtigte Hersteller dieser Waren verlangte nun die Herausgabe der Anbieterdaten.
Zu Recht, wie die Richter des Berliner Gerichtes feststellten. Sofern die Markenrechtsverletzungen wie im vorliegenden Fall offensichtlich seien, sei das Auktionshaus dazu verpflichtet, Auskunft über Name und Anschrift der Kontoinhaber zu erteilen.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Nur bei offensichtlichen Rechtsverstößen im Internet sind die mittelbar Beteiligten wie z.B. die Auktionshäuser, die es in gewerblichem Ausmaß Dritten ermöglichen, die Plattform zu nutzen, dazu verpflichtet, Auskunft über den jeweiligen Kontoinhaber zu erteilen. Mithin kann der Anspruchsberechtigte in diesem Fall die sofortige Löschung des Angebotes verlangen.