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		<title>Aktuelle News von Praetoria</title>
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		<description>Aktuelle News von Praetoria - Wirtschaftsrecht für die IT-Branche - Zusammengestellt vom Rechtsanwalt (Hamburg) und Fachanwalt für IT-Recht ~~~ IT-Recht (Internetrecht, Multimediarecht, EDV-Recht, Computerrecht), Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht</description>
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			<title>Aktuelle News von Praetoria</title>
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			<description>Aktuelle News von Praetoria - Wirtschaftsrecht für die IT-Branche - Zusammengestellt vom Rechtsanwalt (Hamburg) und Fachanwalt für IT-Recht ~~~ IT-Recht (Internetrecht, Multimediarecht, EDV-Recht, Computerrecht), Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht</description>
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		<lastBuildDate>Sat, 04 Feb 2012 10:23:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Postfach ist als Widerrufsadresse zulässig</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Postfach-ist-als-Widerrufadresse-zulaessig.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 25.1.201 (VIII ZR 95/11) über die Frage zu entscheiden, ob eine rechtsfehlerfreie Widerrufsbelehrung vorliegt, wenn nur eine Postfach-Adresse angegeben wird.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage gegen ein Energieversorgungsunternehmen. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass sein Widerruf rechtswirksam erfolgt sei. Insbesondere sei der Widerruf nicht verfristet, da die Belehrung nicht dem vorgegebenen, rechtlichen Rahmen entsprach.
<br />
<br />
Amtsgericht und Landgericht wiesen die Klage ab. Ebenso blieb nun auch die Revision bei dem BGH erfolglos. Die Richter stellten fest, das auch eine Widerrufsbelehrung mit der Angabe eines Postfachs als Anschrift den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Verbraucher werde in diesem Fall  in gleicher  Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt,  seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen.]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 10:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung in Filesharing Fällen muß Rechtsverstöße konkret darlegen</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Abmahnung-in-Filesharing-Faellen-muss-Rechtsverstoesse-konkret-darlegen.html</link>
			<description>Das OLG Düsseldorf hatte im Rahmen eines Antrages auf Prozesskostenhilfe (PKH) über die Erfolgsaussichten des Antragsstellers bezüglich einer Abmahnung wegen Filesharing zu befinden. Mit dem Beschluss vom 14.11.2011 (I-20 W 132/11) nahm es dann auch zu den Anforderungen an eine Abmahnung Stellung.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Antragsstellerin (PKH) wurde vorgeworfen, 304 Audiodateien illegal im Internet auf einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Die Abmahnung ließ allerdings konkrete Angaben hierzu vermissen. So wurde beispielsweise nicht angegeben, für welche Musiktitel es der Abgemahnte zu unterlassen habe, diese anzubieten.
<br />
<br />
Die Richter nahmen dies zum Anlass, der Abwehr der Abmahnung gute Erfolgsaussichten beizumessen. Das Gerichte führte hierzu aus:
<p style="font-style: italic;">&quot;Das Anbieten von 304 Audiodateien zum Herunterladen stellt alleine noch  keinen Urheberrechtsverstoß da. Nicht jedes Angebot einer Audiodatei zum  Herunterladen verletzt fremde Urheberrechte. Die Dateien können  gemeinfrei oder mit einer allgemeinen Lizenz versehen sein. So ist es  inzwischen nicht mehr ungewöhnlich, dass Interpreten ihre Stücke zur  freien Verbreitung in das Internet einstellen.&quot;</p>]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 09:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Geschützte Werke dürfen nicht endlos in Online-Archive eingestellt werden</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Geschuetzte-Werke-duerfen-nicht-endlos-in-Online-Archive-eingestellt-werden.html</link>
			<description>Mit einem Grundsatzurteil vom 5.10.2010 (I ZR 127/09) hatte der BGH entschieden, dass Online-Archiven grundsätzlich nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Werken zusteht. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 17.11.2011 (1 BvR 1145/11) bestätigt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass eine Zeitung sämtliche, veröffentlichten Artikel seit 2002 in einem Online-Archiv zum Abruf bereit hält. Darunter auch Berichte über Kunstausstellungen, sodass infolgedessen auch die Ablichtungen der urheberrechtlich geschützten Werke dort einsehbar sind. 
<br />
<br />
Diesbezüglich hatte der BGH entschieden, dass es für die Zwecke der Berichterstattung nur zulässig ist, die Werke zeitnah im Zusammenhang z.B. mit der Ausstellung im Internet darzustellen. Mit der Einstellung in ein Online-Archiv werde diese Berechtigung aber wegen der dauerhaften Einsehbarkeit überschritten.
<br />
<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr die diesbezüglich eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Gegen den hier einschlägigen § 50 UrhG beständen keine ernsthaften, verfassungsrechtlichen Bedenken.<br />]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 09:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kein Anspruch auf Zahlung bei Abo-Falle</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Kein-Anspruch-auf-Zahlung-bei-Abo-Falle.html</link>
			<description>Das Amtsgericht Gladbeck hatte mit dem Urteil vom 18.10.2011 (12 C 267/11) über den Zahlungsanspruch eines Betreibers zu entscheiden, der aus einer so genannten Abo-Falle herrührte.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im vorliegenden Fall sah es das Gericht dabei als erwiesen an, dass der Verbraucher getäuscht wurde. Damit müsse er sich nicht an dem Vertrag festhalten halten lassen.
<br />
<br />
Die Internetseite mit dem Anmeldebogen, der letzten Endes aus Sicht des Betreibers zum Zustandekommen des Vertrages führte, war derart gestaltet, dass nur ein klein geschriebener Hinweis vorhanden war, der über das kostenpflichtiges Abo-Angebot (Laufzeit 2 Jahre, jährlichen Kosten 96 €) informierte. Die Richter führten aus: 
<br />
<br />
<span style="font-style: italic;">&quot;Im Übrigen finden sich nur Hinweise darauf, was man alles sparen kann und kein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Insbesondere könnte aus Sicht des Gerichts zum</span><br /><span style="font-style: italic;">Schutz des Verbrauchers erwartet werden, dass bei der Anmeldetaste (...) </span><span style="font-style: italic;">ein expliziter Hinweis erfolgt, dass hier ein kostenpflichtiges Angebot besteht. Durch die Ausstattung des Buttons mit dem Hinweis &quot;jetzt kostenpflichtig anmelden&quot; oder ähnliches könnte dies ohne weiteres erreicht werden. Die vorliegende Gestaltung kann aus Sicht des Gerichts nur den Zweck haben, den Verbraucher zu täuschen und in der irrigen Annahme, es handele sich um eine kostenfreie Anmeldung, dazu zu bewegen, den Klick durchzuführen.&quot;</span>
<br />
<br />
Damit wurde die Klage des Webseiten-Betreibers auf Zahlung des Abo-Preises abgewiesen.<br />]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 15:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Angabe einer falschen Rubrik auf Internethandelsplattform nicht zwingend  irreführend</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Angabe-eine-falschen-Rubrik-auf-Internethandelsplattform-nicht-irrefuehrend.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof hatte sich in dem Urteil vom 6.10.2011 (I ZR 42/10) mit der Frage zu beschäftigen, ob es eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn auf einer Internethandelsplattform ein Produkt in eine falsche Kategorie eingestellt wird.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangspunkt der Entscheidung war das Angebot eines Gebrauchtwagenhändlers, der in der Rubrik &quot;bis 5.000&nbsp;km&quot; ein Fahrzeug mit der Überschrift einstellte &quot;BMW 320&nbsp;d Tou.* Gesamt-KM 112.970** ATM- 1.260&nbsp;KM**&quot;. Hierin sah ein Mitbewerber eine unzulässige Irreführung und verklagte den Anbieter auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
<br />
<br />
Die Klage blieb ohne Erfolg. In der Pressemitteilung des BGH wird dazu ausgeführt:
<p style="font-style: italic;">&quot;Zwar liegt in dem Angebot des Fahrzeugs in der unrichtigen Rubrik über  die Laufleistung eine unwahre Angabe. Im konkreten Fall war die  unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, das Publikum irrezuführen.  Die richtige Laufleistung des Fahrzeugs ergab sich ohne weiteres  bereits aus der Überschrift des Angebots, so dass eine Täuschung von  Verbrauchern ausgeschlossen war.&quot;</p>]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 09:44:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung beträgt 15.000 €</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Streitwert-bei-fehlender-Widerrufsbelehrung-betraegt-15000-EUR.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit dem Urteil vom 4.8.2011 (6 W 70/11), dass der Streitwert bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung 15.000 € beträgt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage eines Verbraucherschutzverbandes. Im vorliegenden Rechtsstreit wurde dabei um die Verfahrenskosten gestritten.
<br />
<br />
Nach Auffassung des Verbandes sei ein Streitwert von 15.000 € angemessen. Die Richter folgten dem, da der Verbraucherschutz ein hohes und wertvolles Gut sei. <br />]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 09:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vertrieb von urheberrechtswidrigen &quot;Bootlegs&quot; ist unzulässig</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Vertrieb-von-urheberrechtswidrigen-Bootlegs-ist-unzulaessig.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 13.10.2011 (310 O 142/11), dass ein Unternehmer für den Vertrieb von urheberrechtswidrigen Bootleg-Aufnahmen haftet.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Vorliegend hatte der Unternehmer die Waren über Amazon verkauft. Die so genannten Bootlegs sind Aufnahmen, die vom Urheber nicht autorisiert sind, so z.B. also versteckte Live-Mitschnitte eines Konzertes.
<br />
<br />
Nunmehr klagte&nbsp;eine britische Plattenfirma als Inhaber sämtlicher Rechte des Künstlers mit Erfolg auf Unterlassung. Da sich die Rechtswidrigkeit der Aufnahme dem Unternehmer aufgedrängt haben müsse, sei der Anspruch begründet. <br />]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			<category>Hardware</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 09:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Internetportal muß strikt zwischen Werbung und redaktionellem Teil trennen</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Internetportal-muss-strikt-zwischen-Werbung-und-redaktionellem-Teil-trennen.html</link>
			<description>Das Landgericht Düsseldorf entschied mit dem Urteil vom 24.08.2011 (12 O 329/11), dass ein werbefinanziertes Internetportal strikt zwischen dem redaktionellem Teil und der Werbung Trennung muß. Letztere muß insbesondere stets als solche gekennzeichnet sein.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Beklagt wurde der Betreiber eines Portals für Kosmetik-, Beauty- und Wellnessprodukte. Dabei wurden auf der Seite zunächst Artikel als Anleser oder Teaser dargestellt. Durch einen weiteren Klick gelangte der User dann zu dem vollständigen Artikel, in dem dann Produkte beworben wurden.
<br />
<br />
Da zu keinem Zeitpunkt der Hinweis &quot;Werbung&quot; oder &quot;Anzeige&quot; erschien, erweckten die Artikel den Eindruck, es handele sich um redaktionelle Arbeit. Der Kläger befand diese Darstellung für wettbewerbswidrig und forderte die Unterlassung.
<br />
<br />
Zu Recht, wie das Landgericht Düsseldorf nun entschied:
<p style="font-style: italic;">&quot;Veröffentlichungen zum Zwecke des Wettbewerbs müssen ihren werbenden  Charakter eindeutig und zweifelsfrei erkennen lassen. Wegen des  Grundsatzes der strikten Trennung von Werbung und redaktionellem Text  darf in einem redaktionell gestalteten Beitrag über eine gewerbliche  Ware oder Leistung nicht einseitig und über das durch eine bloße  sachliche Information bedingte Maß hinaus werblich berichtet werden. (...) Um das Trennungsverbot nicht zu verletzen und den  Eindruck einer getarnten redaktionellen Werbung zu vermeiden, sind  entsprechende Beiträge deutlich und auch für den flüchtigen Verkehr  unübersehbar mit dem Zusatz &quot;Anzeige&quot; zu kennzeichnen, um deutlich zu  machen, dass es sich nicht um Werbung und nicht um eine Stellungnahme  der Redaktion oder einer anderen wissenschaftlichen Stelle handelt, (OLG  München I, WRP 2006, 284, 286).&quot;</p>]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 09:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>eBay-Rücknahme bei weniger als 12 Stunden Restlaufzeit nicht ohne Folgen</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//eBay-Ruecknahme-bei-weniger-als-12-Stunden-Restlaufzeit-nicht-ohne-Folgen.html</link>
			<description>Das Amtsgericht Hamm hatte sich mit dem Urteil vom 14.9.2011 (17 C 157/11) mit den Folgen der Rücknahme eines eBay-Angebotes auseinanderzusetzen, dessen Restlaufzeit weniger als 12 Stunden betrug.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay kann ein Angebot unter Angabe bestimmter Gründe vorzeitig beendet werden. Laut den Regelungen wird hierbei im Detail aber unterschieden zwischen einer Rücknahme vor bzw. nach einer noch verbleibenden Restlaufzeit von 12 Stunden.&nbsp;
<br />
<br />
Demnach sei eine Beendigung vor diesem Zeitraum &quot;ohne Einschränkungen&quot; möglich. Auf der Zielgeraden hingegen sei eine folgenlose Rücknahme nur möglich, wenn kein Gebot abgegeben wurde. Andernfalls müsse an den Höchstbietenden verkauft werden.
<br />
<br />
So auch im streitgegenständlichen Sachverhalt. Der Verkäufer zog das Angebot zurück, weil er den Gegenstand (Golfmotor) nun doch nicht mehr veräußern wolle. Der Höchstbietende klagte sodann auf Schadensersatz, da der Verkäufer sich weigerte, zum Höchstgebot zu verkaufen. Zu Recht - der Klage wurde stattgegeben.<br />]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 10:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Auskunftsanspruch gegenüber eBay bei Markenverletzung</title>
			<link>http://www.praetoria-legal.com/aktuelles/einzelnews/article//Auskunftsanspruch-gegenueber-eBay-bei-Markenverletzung.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin hatte sich mit dem Urteil vom 6.10.2011 (16 O 417/10) mit einem Auskunftsbegehren gegen den Betreiber des Online-Auktionshauses eBay auseinanderzusetzen. Grund hierfür waren die Verletzungen von Markenrechten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Auf dem britischen Ableger des Online-Auktionshauses hatte ein Unternehmer Nachahmungen von berühmten Parfums zum Verkauf angeboten und dabei die geschützten Marken verwendet. Der aufgrund eines Lizenz-Vertrages berechtigte Hersteller dieser Waren verlangte nun die Herausgabe der Anbieterdaten.
<br />
<br />
Zu Recht, wie die Richter des Berliner Gerichtes feststellten. Sofern die Markenrechtsverletzungen wie im vorliegenden Fall offensichtlich seien, sei das Auktionshaus dazu verpflichtet, <font face="Arial,Helvetica">Auskunft über Name und Anschrift der Kontoinhaber zu erteilen.&nbsp;</font>]]></content:encoded>
			<category>Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 08:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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