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SPEZIALISIERTE RECHTSBERATUNG AUS HAMBURG
- Sie haben einen neuen Dienstleister aus der Medien-, Werbe- oder IT-Branche und benötigen für die Zusammenarbeit einen rechtssicheren Vertrag bzw. möchten den vorgelegten Vertrag prüfen lassen?
- Sie haben im Internet eine Verletzung Ihrer Marken- bzw. Urheberrechte festgestellt und möchten den Verletzer abmahnen lassen oder haben selbst eine Abmahnung erhalten?
Ihr Onlineshop ist nicht rechtssicher und bedarf einer Absicherung?
Sie möchten Ihre Geschäfts- oder Produktbezeichnung schützen lassen und eine nationale oder internationale Marke anmelden?
Ihre Firma verarbeitet personenbezogene Daten und Sie wünschen eine Beratung zum Thema Datenschutz?
Sie bewerben sich mit Ihrer Software um eine öffentliche Ausschreibung unter Einbeziehung der EVB-IT und benötigen rechtliche Unterstützung?
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nicht mehr auf dem neuesten Stand und bedürfen der Überarbeitung?
Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine IT-Compliance einführen?
Sie haben eine Vielzahl an Außenständen bei Kunden und möchten unsere Inkasso-Abteilung in Anspruch nehmen?
Sie möchten als Internetprovider (z.B. Webhoster, ASP-Provider) die Haftung für fremde Inhalte Ihrer User vermeiden?
Sie benötigen Unterstützung bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Medien (Fernsehen, Rundfunk, Internet)?
Sie benötigen eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ITIL (IT-Sicherheit)?
Sie wollen sich um rechtliche Fragen in Ihrer Firma nicht mehr selbst kümmern?
UNSERE 3 MERKMALE
Wir sind hochspezialisiert auf IT-Rechtsberatung, können damit selbst komplizierte, technische Sachverhalte leicht rechtlich einordnen und kennen die aktuellen Probleme der IT- und Medienbranche.
Wir reagieren unverzüglich auf Anfragen und setzen die Lösungen meist innerhalb weniger Tage um.
Wir haben den Anspruch, auf dem Niveau internationaler Großkanzleien zu arbeiten, genießen jedoch eine übersichtliche Kostenstruktur und können daher auf individuelle Bedürfnisse des Mandanten flexibel reagieren.
NEWSFLASH
Internet

Das Landgericht Hamburg hatte sich mit dem Urteil vom 1.9.2011 (327 O 607/10) mit der Haftung des Betreibers eines Internetportals zu beschäftigen, auf dem die User Bewertungen für Hotels angeben können.
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Internet

Das Amtsgericht Menden hatte mit dem Urteil vom 24.08.2011 (4 C 390/10) über einen Fall zu entscheiden, in dem ein eBay-Auktionär die Versteigerung abgebrochen hatte, da er auf anderem Wege ein höheres Angebot erhalten hatte.
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Internet

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Entscheidung vom 28.9.2011 einmal mehr mit Glücksspielen zu befassen. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wann der Glücksspielstaatsvertrag Anwendung findet und wann ein Glücksspiel in diesem Sinne vorliege.
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Internet

Das Landgericht Köln hatte mit der Entscheidung vom 29.9.2011 (81 O 91/11) darüber zu entscheiden, inwiefern Online-Zahlungsdienste eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 8 des Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetzes (ZAG) benötigen.
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Internet

Das Landgericht Hamburg hatte mit dem Urteil vom 24.11.2011 (327 O 196/11) über die Frage zu entscheiden, ob entsprechend der Preisangabenverordnung (PAngV) bei einem eBay-Angebot neben dem Endpreis auch der Grundpreis in der Angebotsübersicht dargestellt werden muß.
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Internet

Das Landesarbeitsgericht hatte mit dem Urteil vom 16.2.2011 (4 Sa 2132/10) darüber zu entscheiden, inwiefern die private Nutzung eines betrieblichen E-Mail-Accounts in Bezug auf den Arbeitgeber dem Fernmeldegeheimnis unterliegt.
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Hardware

Das Oberlandesgericht Köln hatte mit dem Urteil vom 25.3.2011 (6 U 174/10) über einen Streit auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes zu entscheiden. Dabei ging es um die Zulässigkeit der Verlängerung einer befristeten Rabattaktion.
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Internet

Das oberlandesgericht Hamm hatte mit dem Urteil vom 1.9.2011 (I-4 U 41/11) ausnahmsweise einmal in einem Streit um Abmahnungen zwischen zwei Rechtsanwälten zu entscheiden. Dabei ging es auch um die seit langem heftig disukutierte Abmahnpraxis.
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Internet

Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 12.10.2011 (I ZR 119/10) über die Frage zu entscheiden, inwiefern eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen kann, wenn in den Google AdWords nur verkürzte Angaben gemacht werden.
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Internet

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte mit dem Urteil vom 4.11.2011 (5 U 45/07) über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internet-Auktionshauses (eBay) zu entscheiden, wenn die dort eingestellten Anzeigen auch bei den Google AdWords erscheinen.
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