Gewerblicher Rechtsschutz

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Gewerblicher Rechtsschutz

Inhalt des gewerblichen Rechtsschutzes und seiner Einzelbereiche sind unkörperliche und vergeistigte Gegenstände. Gemeint ist auch der Immaterialgüterschutz oder das Recht vom geistigen Eigentum (engl. intellectual property - kurz: „IP-Law“). Hierzu gehört der Schutz von Ideen und Leistungen, die zunächst nur gedanklichen Bestand haben und durch Herstellung oder einen kreativen Prozess für die Außenwelt verkörpert werden.

Dem gewerblichen Rechtsschutz werden folgende Rechtsgebiete zugeordnet:

In obigen Bereichen ist der Rechtsanwalt Laupichler Fachanwalt. Der Fachanwaltstitel wurde Herrn Laupichler von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammern nach einem gesetzlich vorgegebenen Prüfungsverfahren verliehen - da der Rechtsanwaltskammer besondere praktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse im

nachgewiesen wurden. Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO), dass der betreffende Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war (und weiterhin ist) sowie auf den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung verfügt.

Besondere praktische Erfahrungen liegen gemäß § 2 Abs. 2 FAO vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Es gibt keinen eigenen Fachanwalt für Markenrecht, bzw. keinen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht, so dass der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die oben genannten Rechtsgebiete (mit Ausnahme des Urheberrechts) exklusiv bearbeitet.

Sollte Sie ein Bereich aus den Obigen betreffen, stehen wir hier für Fragen telefonisch gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an RA Laupichler.

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