Medienrecht
Bei Medienrecht ist in Bezug auf öffentlich-rechtliche Sendeanstalten die Verbindung zum öffentlichen Recht augenfällig. Daneben umfasst der Oberbegriff auch die Teilgebiete des Zivilrechts und des Strafrechts. Geregelt werden sowohl individuelle wie massenhafte Information und Kommunikation. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich im Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG), dessen Kernstück das Telemediengesetz (TMG) bildet sowie im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien der Länder (RStV) sowie im Signaturgesetz (SigG).
Von jeher garantiert das Recht der Medien die Medienfreiheiten für Presse, Radio, Fernsehen und Film auf Grundlage der Kommunikationsfreiheiten. Mit dem Aufkommen neuer Medien sind die spannenden Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen. Kernbereich der juristischen Tätigkeit im Medienrecht ist das Presserecht. Das Presserecht befasst sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen von Opfern der Kommunikationsfreiheiten gegen Medienunternehmen, beispielsweise Zeitungen, Verlage, Rundfunk und Fernsehen bzw. deren Sendeanstalten.
Bei Fragen zum Presserecht, Schutz Ihres Persönlichkeitsrechts, bei der Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung außergerichtlich und gerichtlich wenden Sie sich gerne für eine persönliche Beratung an RA Gronau.
